12.09.2019

Zum Thema

Der Freistaat Thüringen förderte seit 2014 die Kompetenzerweiterung lokaler Akteure in Armutsprävention und seit 2016 das lokale Integrationsmanagement in den Kommunen. Vereinzelte kommunale Ansätze entwickelten sich in diesem Rahmen zu einer hohen flächendeckenden und strategischen Dynamik unter Zutun vieler kommunaler Akteure auf Fachkräfte- aber auch auf Leitungsebene.

Die aktuelle Sozialstrategierichtlinie integriert Erkenntnisse der vorherigen Phase, erweitert sie um den Inklusionsgedanken und passt sie an sich verändernde Rahmenbedingungen an. Mit Fokus auf die Stärkung proaktiver kommunaler Gestaltungsfähigkeit liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Umgang mit der demografischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel und dem gelingenden gesellschaftlichen Zusammenleben in einer diverser werdenden Bevölkerung.

Das ESF+ Programm für Thüringen berücksichtigt diese Entwicklungen mit dem spezifischen Ziel 4.8 der „Förderung der aktiven Inklusion“. Inklusion bedeutet hierbei, dass alle Menschen, insbesondere Zielgruppen kommunaler Sozialpolitik, chancengerechten Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Dieses Ziel korreliert mit den Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit in der ESF-Förderung.